Pünktlich zum Monatsende
Jede Abrechnung liegt fristgerecht vor — inklusive Lohnsteuer-Anmeldung und Sozialversicherungsmeldungen.
Sobald der erste Mitarbeiter kommt, wird die Lohnabrechnung Pflicht — Monat für Monat, fristgerecht. Ich übernehme die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung für Betriebe in Koblenz, damit Sie den Kopf für Ihr Geschäft frei haben.
Mein Betrieb sitzt selbst in Koblenz, in Bubenheim am Im Schildchesacker. Von hier aus sind es nur wenige Minuten in die Altstadt, nach Lützel, auf die Karthause oder nach Metternich — für ein Erstgespräch komme ich bei Bedarf auch zu Ihnen ins Unternehmen.
Ob Handwerksbetrieb in Güls, Gastronomie am Deutschen Eck oder Ladengeschäft in Ehrenbreitstein: Die laufende Lohnabrechnung folgt überall denselben Fristen. Ich rechne jeden Monat pünktlich ab, fertige die Lohnsteuer-Anmeldung und erledige die Meldungen an Krankenkassen und Sozialversicherung.
Ihre Lohnjournale und Abrechnungen stelle ich digital bereit — so hat auch Ihre Steuerkanzlei jederzeit den sauberen Zugriff, den sie für den Abschluss braucht.
Alle Leistungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der §§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG: das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen. Es erfolgt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Jahresabschluss, Bilanz, Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind Steuerberaterinnen und Steuerberatern vorbehalten.
Jede Abrechnung liegt fristgerecht vor — inklusive Lohnsteuer-Anmeldung und Sozialversicherungsmeldungen.
Standort in Koblenz-Bubenheim. Termine vor Ort, bei Ihnen im Betrieb oder komplett digital.
Lohnjournale digital bereitgestellt und anschlussfähig aufbereitet für Ihren Steuerberater.
Liegengebliebene Lohnzeiträume arbeite ich nach und bringe die Abrechnung wieder auf Stand.
Ja. Gerade Gründer und kleine Betriebe rund um Koblenz sind meine typischen Auftraggeber — ob eine Aushilfe oder ein ganzes Team, die laufende Lohnabrechnung übernehme ich in jedem Umfang.
Nein. Die Belegübergabe läuft digital per Foto oder Scan, auf Wunsch auch klassisch im Ordner. Für ein Erstgespräch komme ich innerhalb von Koblenz gern zu Ihnen.
Ja, das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen gehört zur laufenden Lohnabrechnung und ist nach § 6 Nr. 4 StBerG ausdrücklich erlaubt.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp — oder kommen Sie in Koblenz vorbei.
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